Betriebsräte-Beratung
Betriebliche Veränderungsprozesse
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte
Die Betriebsänderung – Häufig von Betriebsräten nicht erkannt.
Die Beteiligung des Betriebsrats im Rahmen einer Betriebsänderung ist auf den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber gerichtet.
Nach Analysen der Hans-Böckler-Stiftung werden in der betrieblichen Praxis ca. 70% der mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderungen von betriebsräten nicht erkannt.
Die Betriebsänderung – Mitbestimmungspflichtig?!
Der Gesetzgeber beschreibt in seinem Katalog in § 111 BetrVG die fünf klassischen betriebsändernden Maßnahmen:
– Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
– Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
– Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
– Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
– Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
Ob bei vorliegen einer solchen Betriebsänderung seitens des Betriebsrates mitbestimmungspflichtig ist oder nicht, ist von der Frage abhängig in welchem Umfang erhebliche Teile der Belegschaft von Nachteilen betroffen sind. Die Nachteile beinhalten nicht – wie landläufig häufig gemeint – nur die Frage der Weiterbeschäftigung bzw. Kündigung von Mitarbeitern. Vielmehr sind nach der Rechtsprechung des BAG hierunter als Nachteile bspw. die fachliche Versetzung, die örtliche Versetzungen, Fragen des Entgeltschutz usw. zu subsumieren.
Frühzeitig das Informationsrecht als Betriebsrat nutzen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ausüben. Wir helfen Ihnen dabei und prüfen ob und in welchen Umfang Sie als Betriebsrat mitbestimmen können.
Der Interessenausgleich
Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über das ob und wie der betriebsändernden Maßnahmen. Das heißt was soll verändert werden und in welchem zeitlichen Ablauf, aber auch, welche Nachteile diese betriebsändernden Maßnahmen für welche Mitarbeitergruppen haben werden.
Hier besteht aus Sicht des Arbeitgebers Verhandlungspflicht, das heißt ohne den Versuch des Interessenausgelichs darf der Arbeitgeber die betriebsändernde Maßnahme nicht einseitig umsetzten. Natürlich gehört zum Verfahren zur Herbeiführung ein umfassendes Informationsrecht des Betriebsrates über die betreibsändernde Maßnahme, hier kann der Betriebsrat auch eigenständige Konzepte zur Beschäftigungssicherung einbringen. In nicht wenigen Projekten haben wir mithilfe fundierter Alternativkonzepte Standortverlagerungen und Personalabbau verhindern können.
Der Sozialplan
Der Sozialplan ist seitens des Betriebsrates erzwingbar, nötigenfalls mithilfe der Einigungsstelle. Er soll die Nachteile die durch die betriebsändernde Maßnahme entstehen mildern. Auch hier ist mit der weit verbreiteten Fehlinformation aufzuräumen, dass ein Sozialplan nur abgeschlossen wird, wenn es um Personalabbau (Abfindungssozialplan) geht. Vielmehr regeln Sozialpläne Entgeltansprüche, Qualifizierungansprüche, Rückkehrrechte, Zumutbarkeiten von Versetzungen usw. . je nachdem welche Nachteile durch die Betriebsänderung entstehen.
Typische betriebliche Veränderungsprozesse – als mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung
Rechtsanspruch auf Beratung
Als Betriebsrat haben Sie bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG Rechtsanspruch auf Beratung durch Berater und Sachverständige nach § 80 BetrVG iVm § 111 BetrVG.
Wir helfen Ihnen diesen Anspruch geltend zu machen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Telefon: 03445-2610738 oder
info[at]ibbs-consulting.de.
Best-Practice-Beispiel
Unternehmen plante 43 Standortschließungen in Deutschland
Durch die Erarbeitung eines Alternativkonzeptes durch unsere Berater und die Verhandlung des Sozialplans in einer Einigungsstelle hat sich der Arbeitgeber nach Spruch der Einigungsstelle entschieden die Schließungen njicht vorzunehmen.
Übrigens! Alle Standorte existieren noch heute.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Betriebliche Veränderungsprozesse
Digitalisierung | Technik- und Datenschutzberatung
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Moderne Arbeitswelten | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Innerbetriebliche Eingruppierungs- und Vergütungssysteme
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